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title: Terms – Deutsch
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title: Terms Deutsch
excerpt: Liefer- und Zahlungsbedingungen der KLZ Vertriebs GmbH
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locale: de
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# Terms – Deutsch
# Liefer- und Zahlungsbedingungen
<h1 class="p1">Liefer- und Zahlungsbedingungen</h1>
<p class="p1">Stand November 2024</p>
Stand November 2024
<h3 class="p1"><span class="s1">1.</span> Allgemeines</h3>
<p class="p2">Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (L&amp;Z) der KLZ Vertriebs GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere L&amp;Z gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren L&amp;Z abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Unsere L&amp;Z gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des <span class="s3">öffentlichen </span>Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.</p>
<p class="p2">Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.</p>
<p class="p2">Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen L&amp;Z nicht unmittelbar abgeändert oder <span class="s3">ausdrücklich </span>ausgeschlossen werden.</p>
## 1. Allgemeines
<h3 class="p1"><span class="s1">2.</span> Angebote</h3>
<p class="p1">Sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend; die Bestellung des <span class="s2">Kunden ist </span>als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren.</p>
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (L&Z) der KLZ Vertriebs GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere L&Z gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren L&Z abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Unsere L&Z gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
<h3 class="p1"><span class="s1">3.</span> Preise</h3>
<p class="p1">Alle von uns genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Metallzuschlag fracht- frei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland), jedoch ohne Abladen. Die Verkaufspreise, soweit sie als Hohlpreis deklariert sind, enthalten keinerlei Metallwerte. Diese werden zusätzlich separat berechnet.</p>
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
<h3 class="p1"><span class="s1">4.</span> Metallnotierung</h3>
<p class="p2">Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung &#8220;LME Copper official price cash offer&#8221;, Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.</p>
<p class="p2">Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung &#8220;LME Aluminium official price cash offer&#8221;, Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite www.westmetall.com entnehmen. Die Prämienzuschläge können stark variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.</p>
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen L&Z nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
<h3 class="p1"><span class="s1">5.</span> Metallzahl</h3>
<p class="p2">Die von uns ausgewiesene Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für den Metallinhalt, die in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels eingeht. Damit entsprechen wir Ihrem Wunsch eine Vergleichbarkeit in ihrem System auf Hohlpreisbasis zu ermöglichen. Die Metallzahl gibt damit nicht das Gewicht des tatsächlich im Kabel enthaltenen Leitermetalls an. Sie ist ein rein kalkulatorischer Berechnungsfaktor, der jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel verwendeten Kupfer- bzw. Aluminiummengen zulässt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, final nur den Vollpreis für Vergleichszwecke heranzuziehen. Soweit Sie es wünschen andere Metallzahlen zu Grunde zu legen, sind wir gerne dazu bereit, das Angebot in den Bestandteilen umzurechnen. Bei jeglicher Änderung bleibt aber der Vollpreis der gleiche Betrag.</p>
## 2. Angebote
<h3 class="p1"><span class="s1">6.</span> Auftragsänderung / Auftragsstorno</h3>
<p class="p2">Nach Auftragsbestätigung werden Änderungen an bestätigten Aufträgen nur nach Prüfung und gesonderter ausdrücklicher Zustimmung durch uns akzeptiert. Wir behalten uns bei allen Auftragsänderungen das Recht vor, einen durch die Änderung entstandenen Mehraufwand, wie z.B. Bearbeitungskosten oder Entsorgungskosten in Rech<span class="s2">nung zu stellen.</span></p>
Sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend; die Bestellung des Kunden ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren.
<h3 class="p1"><span class="s1">7.</span> Eigentumsvorbehalt</h3>
<p class="p2">Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren nachfolgend: Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen <span class="s2">werden (Kontokorrentvorbehalt).</span></p>
## 3. Preise
<h3 class="p1"><span class="s1">8. </span>Zahlungsbedingungen <span class="s3">| </span>Aufrechnung <span class="s3">| </span>Zurückbehaltungsrechte</h3>
<p class="p2">Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten <span class="s4">über dem </span>Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere <span class="s5">nachgewiesener </span>höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt.</p>
Alle von uns genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Metallzuschlag fracht- frei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland), jedoch ohne Abladen. Die Verkaufspreise, soweit sie als Hohlpreis deklariert sind, enthalten keinerlei Metallwerte. Diese werden zusätzlich separat berechnet.
<h3 class="p1"><span class="s1">9.</span> Liefervorbehalt <span class="s3">|</span> Teillieferungen</h3>
<p class="p2">Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Produzenten. Wir behalten uns jederzeit Teillieferungen vor. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unter<span class="s4">lieferungen </span>bis zu 10 % der bestellten Menge vor.</p>
## 4. Metallnotierung
<h3 class="p1"><span class="s1">10.</span> Lieferfristen und Liefertermine</h3>
<p class="p2">Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht recht- zeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur <span class="s3">Beschaffung nicht verpflichtet sind.</span></p>
<p class="p2">Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine <span class="s3">Mahnung durch </span>den Käufer erforderlich.</p>
<p class="p2">Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.</p>
<p class="p2">Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller <span class="s4">stets </span>verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom <span class="s3">Vertrag zurückzutreten.</span></p>
<p class="p2">Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschul<span class="s3">deter </span>Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte <span class="s4">Lieferfrist bis zur </span>Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits <span class="s3">Schadensersatzansprüche </span>ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände <span class="s4">den</span> <span class="s4">Besteller</span> <span class="s4">hiervon</span> <span class="s4">unverzüglich</span> <span class="s4">zu </span>benachrichtigen.</p>
<p class="p2">Ist die Einhaltung eines Termins davon abhängig, dass uns seitens des Bestellers bestimmte Angaben und/oder Pläne, Freigabeerklärungen oder ähnliches erteilt werden, beginnt die Lieferfrist erst von dem Zeitpunkt an zu lau- fen, zu dem uns die vollständigen Angaben des Bestellers schriftlich vorliegen. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Bestellers über den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt hinausgeschoben, kann von uns beginnend mit einer Frist von frühestens 10 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch <span class="s3">10 % insgesamt berechnet werden.</span></p>
Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung "LME Copper official price cash offer", Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.
<h3 class="p1"><span class="s1">11.</span> Abrufaufträge</h3>
<p class="p2">Wird uns ein Abrufauftrag erteilt und werden über die Abruftermine keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist der Besteller verpflichtet, uns die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen, dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung mindestens 14 Werktage und die letzte Auslieferung spätestens 90 <span class="s2">Tage nach unserer Auftragsbestätigung </span>liegt.</p>
Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung "LME Aluminium official price cash offer", Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite www.westmetall.com entnehmen. Die Prämienzuschläge können stark variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.
<h3 class="p1"><span class="s1">12.</span> Maß- und Gewichtsangaben</h3>
<p class="p2">Alle Angaben über Durchmesser, Gewicht, technische Gestaltung, Herstellung und Umfang der von uns zu liefernden <span class="s3">Ware stehen </span>unter dem Vorbehalt der Abweichung innerhalb der handelsüblichen zulässigen Toleranzen. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen, die einer technischen Verbesserung dienen, jederzeit vor. Farbabweichungen und/oder Abweichungen in der äußeren Beschaffenheit der von uns zu liefernden Ware, die jedoch deren Qualität und technische Wirksamkeit unbeeinflusst lässt, begründen keine Mängelhaftungsansprüche des Bestellers.</p>
## 5. Metallzahl
<h3 class="p1"><span class="s1">13.</span> Gefahrübergang und -tragung</h3>
<p class="p2">Die Lieferung erfolgt DAP frei Bestimmungsort Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.</p>
<p class="p2">Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.</p>
<p class="p2">Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein <span class="s3">wesentlich geringerer Schaden </span>als vorstehende Pauschale entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind, erfolgen auf alleinige Gefahr des <span class="s4">Bestellers.</span></p>
Die von uns ausgewiesene Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für den Metallinhalt, die in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels eingeht. Damit entsprechen wir Ihrem Wunsch eine Vergleichbarkeit in ihrem System auf Hohlpreisbasis zu ermöglichen. Die Metallzahl gibt damit nicht das Gewicht des tatsächlich im Kabel enthaltenen Leitermetalls an. Sie ist ein rein kalkulatorischer Berechnungsfaktor, der jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel verwendeten Kupfer- bzw. Aluminiummengen zulässt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, final nur den Vollpreis für Vergleichszwecke heranzuziehen. Soweit Sie es wünschen andere Metallzahlen zu Grunde zu legen, sind wir gerne dazu bereit, das Angebot in den Bestandteilen umzurechnen. Bei jeglicher Änderung bleibt aber der Vollpreis der gleiche Betrag.
<h3 class="p1"><span class="s1">14.</span> Mängelhaftung</h3>
<p class="p2">Wir haften nur dann für die Einhaltung objektiver Anforderungen an der Ware, wenn und soweit zwischen dem Besteller und uns keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die einzuhaltenden subjektiven Anforderungen gehen den einzuhaltenden objektiven Anforderungen vor. Im Zweifel ergeben sich die vereinbarten Anforderungen <span class="s3">an die Ware aus dem von uns </span>bereitgestellten Datenblatt. Einzelne, nicht immer auszuschließende marginale Abweichungen, dürfen durch Reparaturen, wie zum Beispiel Mantelmanschetten nachgebessert werden.</p>
<p class="p2">Jedwede Mängelhaftungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware unverzüglich, d. h. in der Regel sofort bei Anlieferung (noch in Anwesenheit des Transporteurs) auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und uns zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich mitteilt. Soweit ein rechtzeitig gerügter, nicht nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatz<span class="s3">lieferung (Nacherfüllung) berechtigt.</span></p>
<p class="p2">Wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall Ein- oder Ausbaukosten, wenn und soweit die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Einbaus dem Besteller bekannt oder grob fahrlässig unbekannt geblieben <span class="s4">ist.</span></p>
<p class="p2">Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des <span class="s3">Kaufpreises zu verlangen.</span></p>
<p class="p2">Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach näherer Maßgabe der Regelungen in nachstehender Ziffer 15 ausgeschlossen bzw. beschränkt.</p>
<p class="p1">Die Verjährungsfristen für Mängelhaftungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.</p>
<p class="p1">Sollte es bei einer Mängelrüge zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Kabelschaden kommen, gilt hier im Zweifelsfall nur die Expertise des VDE-Instituts selbst. Andere, auch akkreditierte Testlabore, akzeptieren wir nicht. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Verlegen des Kabels in den Graben oder in Rohren, bzw. in Bauwerke eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger vorzunehmen ist, ob Auffälligkeiten zu vermerken sind. Eine spätere Reklamation, die fahrlässiges Verhalten vermuten lässt, schränkt sich damit ein.</p>
## 6. Auftragsänderung / Auftragsstorno
<h3 class="p1"><span class="s1">15.</span> Schadenersatz <span class="s3">| </span>Gesamthaftung</h3>
<p class="p2">Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenso haften wir unbeschränkt im Fall von uns übernommenen bzw. abgegebenen Garantien und Zusicherungen, sofern ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gefährdungshaftungstatbeständen. Im Fall sonstiger schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn schließen wir grundsätzlich aus.</p>
Nach Auftragsbestätigung werden Änderungen an bestätigten Aufträgen nur nach Prüfung und gesonderter ausdrücklicher Zustimmung durch uns akzeptiert. Wir behalten uns bei allen Auftragsänderungen das Recht vor, einen durch die Änderung entstandenen Mehraufwand, wie z.B. Bearbeitungskosten oder Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.
<h3 class="p1"><span class="s1">16.</span> Kabeltrommeln</h3>
<p class="p2">Unsere Kabel werden auf stabilen Vollholztrommeln geliefert. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Partner, die diese Trommeln gegen eine Gebühr abholen.</p>
## 7. Eigentumsvorbehalt
<h3 class="p1"><span class="s1">17.</span> Sonstiges</h3>
<p class="p2">Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Stuttgart, der Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.</p>
<p class="p2">Mit der Veröffentlichung der vorliegenden L&amp;Z im Internet werden alle von uns früher verwendeten Bedingungen gegenstandslos.</p>
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren nachfolgend: Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden (Kontokorrentvorbehalt).
<p class="p1"><a href="/uploads/2025/01/agbs.pdf">Download als PDF</a></p>
## 8. Zahlungsbedingungen | Aufrechnung | Zurückbehaltungsrechte
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere nachgewiesener höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt.
## 9. Liefervorbehalt | Teillieferungen
Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Produzenten. Wir behalten uns jederzeit Teillieferungen vor. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vor.
## 10. Lieferfristen und Liefertermine
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte Lieferfrist bis zur Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände den Besteller hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist die Einhaltung eines Termins davon abhängig, dass uns seitens des Bestellers bestimmte Angaben und/oder Pläne, Freigabeerklärungen oder ähnliches erteilt werden, beginnt die Lieferfrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem uns die vollständigen Angaben des Bestellers schriftlich vorliegen. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Bestellers über den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt hinausgeschoben, kann von uns beginnend mit einer Frist von frühestens 10 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt berechnet werden.
## 11. Abrufaufträge
Wird uns ein Abrufauftrag erteilt und werden über die Abruftermine keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist der Besteller verpflichtet, uns die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen, dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung mindestens 14 Werktage und die letzte Auslieferung spätestens 90 Tage nach unserer Auftragsbestätigung liegt.
## 12. Maß- und Gewichtsangaben
Alle Angaben über Durchmesser, Gewicht, technische Gestaltung, Herstellung und Umfang der von uns zu liefernden Ware stehen unter dem Vorbehalt der Abweichung innerhalb der handelsüblichen zulässigen Toleranzen. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen, die einer technischen Verbesserung dienen, jederzeit vor. Farbabweichungen und/oder Abweichungen in der äußeren Beschaffenheit der von uns zu liefernden Ware, die jedoch deren Qualität und technische Wirksamkeit unbeeinflusst lassen, begründen keine Mängelhaftungsansprüche des Bestellers.
## 13. Gefahrübergang und -tragung
Die Lieferung erfolgt DAP frei Bestimmungsort Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind, erfolgen auf alleinige Gefahr des Bestellers.
## 14. Mängelhaftung
Wir haften nur dann für die Einhaltung objektiver Anforderungen an der Ware, wenn und soweit zwischen dem Besteller und uns keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die einzuhaltenden subjektiven Anforderungen gehen den einzuhaltenden objektiven Anforderungen vor. Im Zweifel ergeben sich die vereinbarten Anforderungen an die Ware aus dem von uns bereitgestellten Datenblatt. Einzelne, nicht immer auszuschließende marginale Abweichungen, dürfen durch Reparaturen, wie zum Beispiel Mantelmanschetten nachgebessert werden.
Jedwede Mängelhaftungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware unverzüglich, d. h. in der Regel sofort bei Anlieferung (noch in Anwesenheit des Transporteurs) auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und uns zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich mitteilt. Soweit ein rechtzeitig gerügter, nicht nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.
Wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall Ein- oder Ausbaukosten, wenn und soweit die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Einbaus dem Besteller bekannt oder grob fahrlässig unbekannt geblieben ist.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach näherer Maßgabe der Regelungen in nachstehender Ziffer 15 ausgeschlossen bzw. beschränkt.
Die Verjährungsfristen für Mängelhaftungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.
Sollte es bei einer Mängelrüge zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Kabelschaden kommen, gilt hier im Zweifelsfall nur die Expertise des VDE-Instituts selbst. Andere, auch akkreditierte Testlabore, akzeptieren wir nicht. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Verlegen des Kabels in den Graben oder in Rohren, bzw. in Bauwerke eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger vorzunehmen ist, ob Auffälligkeiten zu vermerken sind. Eine spätere Reklamation, die fahrlässiges Verhalten vermuten lässt, schränkt sich damit ein.
## 15. Schadenersatz | Gesamthaftung
Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenso haften wir unbeschränkt im Fall von uns übernommenen bzw. abgegebenen Garantien und Zusicherungen, sofern ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gefährdungshaftungstatbeständen. Im Fall sonstiger schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn schließen wir grundsätzlich aus.
## 16. Kabeltrommeln
Unsere Kabel werden auf stabilen Vollholztrommeln geliefert. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Partner, die diese Trommeln gegen eine Gebühr abholen.
## 17. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Stuttgart, der Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Mit der Veröffentlichung der vorliegenden L&Z im Internet werden alle von uns früher verwendeten Bedingungen gegenstandslos.
[Download als PDF](/AGB-KLZ-1-2026.pdf)

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<h3>Verbindungen, die Geschichte schreiben</h3>
<p>Bei KLZ vereinen wir Tradition und Innovation zu zuverlässigen Energielösungen. Unsere Wurzeln reichen tief in die Geschichte der Kabeltechnologie zurück mit jeder Menge praktischer Erfahrung und einem Blick für zukunftsweisende Entwicklungen.</p>
<p>In jedem Projekt steckt nicht nur technisches Know-how, sondern auch das Bewusstsein für das Handwerk, das die Welt seit Generationen verbindet. Historische Illustrationen aus den frühen Tagen der Energiebranche erinnern uns daran, wie weit wir gekommen sind und dass echte Exzellenz immer mit Sorgfalt beginnt.
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<h2>Unser Manifest</h2>

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<h2>Challenges exist to be solved, not to debate how complicated they are.</h2>
Michael Bodemer is the go-to guy when things get complicated—and lets face it, thats often the case with cable networks. With sharp insight and a knack for practical solutions, Michael is one of our key players. Hes not just detail-oriented; hes a driving force—whether its in planning, customer interactions, or securing the best cables for every project.
<div class="mt-4">
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<h3><strong>A Legacy of Excellence in Every Connection</strong></h3>
<p>At KLZ, our expertise is built on generations of dedication to the energy industry. With decades of hands-on experience, weve grown alongside the evolution of cable technology, combining traditional craftsmanship with modern innovation. Each project we take on reflects a deep understanding of what it takes to create lasting, reliable energy solutions.</p>
<p>Paired with historic illustrations from the industrys early days, our story is a reminder of how far cables have come and how much care has always gone into connecting the world.
@@ -69,4 +76,11 @@ Michael Bodemer is the go-to guy when things get complicated—and lets face
<h2>Sometimes all it takes is a clear head and a good cable to make the world a little better.</h2>
Klaus is the man with the experience, bringing perspective and calm to the table—even when cable chaos threatens to take over. With impressive industry knowledge and a network as solid as our cables, he ensures everything runs smoothly. Klaus isnt just a problem solver; hes a strategic thinker who knows how to get to the point with a touch of humor.
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<h2>Our manifesto</h2>

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title: Terms English
excerpt: Delivery and Payment Terms of KLZ Vertriebs GmbH
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locale: en
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# Terms &#8211; English
# Delivery and Payment Terms
<h1 class="p1">Liefer- und Zahlungsbedingungen</h1>
<p class="p1">Stand November 2024</p>
Status November 2024
<h3 class="p1"><span class="s1">1.</span> Allgemeines</h3>
<p class="p2">Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (L&amp;Z) der KLZ Vertriebs GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere L&amp;Z gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren L&amp;Z abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Unsere L&amp;Z gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des <span class="s3">öffentlichen </span>Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.</p>
<p class="p2">Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.</p>
<p class="p2">Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen L&amp;Z nicht unmittelbar abgeändert oder <span class="s3">ausdrücklich </span>ausgeschlossen werden.</p>
## 1. General
<h3 class="p1"><span class="s1">2.</span> Angebote</h3>
<p class="p1">Sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend; die Bestellung des <span class="s2">Kunden ist </span>als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren.</p>
These delivery and payment terms (DPT) of KLZ Vertriebs GmbH apply exclusively; contrary or deviating conditions of the customer are not recognized by us, unless we have expressly agreed in writing to their validity. Our DPT also apply if we execute the delivery to the customer without reservation in knowledge of contrary or deviating conditions of the order. Our DPT only apply to entrepreneurs within the meaning of § 310 (1) BGB as well as legal persons of public law or public-law special assets.
<h3 class="p1"><span class="s1">3.</span> Preise</h3>
<p class="p1">Alle von uns genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Metallzuschlag fracht- frei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland), jedoch ohne Abladen. Die Verkaufspreise, soweit sie als Hohlpreis deklariert sind, enthalten keinerlei Metallwerte. Diese werden zusätzlich separat berechnet.</p>
Side agreements, reservations, changes, supplements, etc. require our written confirmation for their validity.
<h3 class="p1"><span class="s1">4.</span> Metallnotierung</h3>
<p class="p2">Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung &#8220;LME Copper official price cash offer&#8221;, Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.</p>
<p class="p2">Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung &#8220;LME Aluminium official price cash offer&#8221;, Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite www.westmetall.com entnehmen. Die Prämienzuschläge können stark variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.</p>
References to the applicability of legal provisions have only clarifying significance. Even without such clarification, the legal provisions therefore apply, insofar as they are not directly amended or expressly excluded in these DPT.
<h3 class="p1"><span class="s1">5.</span> Metallzahl</h3>
<p class="p2">Die von uns ausgewiesene Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für den Metallinhalt, die in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels eingeht. Damit entsprechen wir Ihrem Wunsch eine Vergleichbarkeit in ihrem System auf Hohlpreisbasis zu ermöglichen. Die Metallzahl gibt damit nicht das Gewicht des tatsächlich im Kabel enthaltenen Leitermetalls an. Sie ist ein rein kalkulatorischer Berechnungsfaktor, der jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel verwendeten Kupfer- bzw. Aluminiummengen zulässt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, final nur den Vollpreis für Vergleichszwecke heranzuziehen. Soweit Sie es wünschen andere Metallzahlen zu Grunde zu legen, sind wir gerne dazu bereit, das Angebot in den Bestandteilen umzurechnen. Bei jeglicher Änderung bleibt aber der Vollpreis der gleiche Betrag.</p>
## 2. Offers
<h3 class="p1"><span class="s1">6.</span> Auftragsänderung / Auftragsstorno</h3>
<p class="p2">Nach Auftragsbestätigung werden Änderungen an bestätigten Aufträgen nur nach Prüfung und gesonderter ausdrücklicher Zustimmung durch uns akzeptiert. Wir behalten uns bei allen Auftragsänderungen das Recht vor, einen durch die Änderung entstandenen Mehraufwand, wie z.B. Bearbeitungskosten oder Entsorgungskosten in Rech<span class="s2">nung zu stellen.</span></p>
Unless expressly designated as binding, our offers are non-binding; the customer's order is to be qualified as an offer according to § 145 BGB.
<h3 class="p1"><span class="s1">7.</span> Eigentumsvorbehalt</h3>
<p class="p2">Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren nachfolgend: Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen <span class="s2">werden (Kontokorrentvorbehalt).</span></p>
## 3. Prices
<h3 class="p1"><span class="s1">8. </span>Zahlungsbedingungen <span class="s3">| </span>Aufrechnung <span class="s3">| </span>Zurückbehaltungsrechte</h3>
<p class="p2">Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten <span class="s4">über dem </span>Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere <span class="s5">nachgewiesener </span>höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt.</p>
All prices stated by us are understood plus the respective statutory value-added tax, before metal surcharge, freight-free within the Federal Republic of Germany (mainland), however without unloading. The sales prices, insofar as they are declared as hollow prices, contain no metal values whatsoever. These are additionally calculated separately.
<h3 class="p1"><span class="s1">9.</span> Liefervorbehalt <span class="s3">|</span> Teillieferungen</h3>
<p class="p2">Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Produzenten. Wir behalten uns jederzeit Teillieferungen vor. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unter<span class="s4">lieferungen </span>bis zu 10 % der bestellten Menge vor.</p>
## 4. Metal quotation
<h3 class="p1"><span class="s1">10.</span> Lieferfristen und Liefertermine</h3>
<p class="p2">Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht recht- zeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur <span class="s3">Beschaffung nicht verpflichtet sind.</span></p>
<p class="p2">Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine <span class="s3">Mahnung durch </span>den Käufer erforderlich.</p>
<p class="p2">Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.</p>
<p class="p2">Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller <span class="s4">stets </span>verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom <span class="s3">Vertrag zurückzutreten.</span></p>
<p class="p2">Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschul<span class="s3">deter </span>Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte <span class="s4">Lieferfrist bis zur </span>Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits <span class="s3">Schadensersatzansprüche </span>ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände <span class="s4">den</span> <span class="s4">Besteller</span> <span class="s4">hiervon</span> <span class="s4">unverzüglich</span> <span class="s4">zu </span>benachrichtigen.</p>
<p class="p2">Ist die Einhaltung eines Termins davon abhängig, dass uns seitens des Bestellers bestimmte Angaben und/oder Pläne, Freigabeerklärungen oder ähnliches erteilt werden, beginnt die Lieferfrist erst von dem Zeitpunkt an zu lau- fen, zu dem uns die vollständigen Angaben des Bestellers schriftlich vorliegen. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Bestellers über den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt hinausgeschoben, kann von uns beginnend mit einer Frist von frühestens 10 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch <span class="s3">10 % insgesamt berechnet werden.</span></p>
Basis for copper billing is the quotation "LME Copper official price cash offer", average of the delivery month plus the then current copper premium named by us.
<h3 class="p1"><span class="s1">11.</span> Abrufaufträge</h3>
<p class="p2">Wird uns ein Abrufauftrag erteilt und werden über die Abruftermine keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist der Besteller verpflichtet, uns die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen, dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung mindestens 14 Werktage und die letzte Auslieferung spätestens 90 <span class="s2">Tage nach unserer Auftragsbestätigung </span>liegt.</p>
Basis for aluminum billing is the quotation "LME Aluminium official price cash offer", average of the delivery month plus the then current aluminum premium named by us. USD are converted to EUR on the basis of the EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE). The corresponding quotations can be taken from the website www.westmetall.com. The premium surcharges can vary strongly and KLZ reserves the right to adjust these in due time, regardless of the offer submission.
<h3 class="p1"><span class="s1">12.</span> Maß- und Gewichtsangaben</h3>
<p class="p2">Alle Angaben über Durchmesser, Gewicht, technische Gestaltung, Herstellung und Umfang der von uns zu liefernden <span class="s3">Ware stehen </span>unter dem Vorbehalt der Abweichung innerhalb der handelsüblichen zulässigen Toleranzen. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen, die einer technischen Verbesserung dienen, jederzeit vor. Farbabweichungen und/oder Abweichungen in der äußeren Beschaffenheit der von uns zu liefernden Ware, die jedoch deren Qualität und technische Wirksamkeit unbeeinflusst lässt, begründen keine Mängelhaftungsansprüche des Bestellers.</p>
## 5. Metal number
<h3 class="p1"><span class="s1">13.</span> Gefahrübergang und -tragung</h3>
<p class="p2">Die Lieferung erfolgt DAP frei Bestimmungsort Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.</p>
<p class="p2">Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.</p>
<p class="p2">Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein <span class="s3">wesentlich geringerer Schaden </span>als vorstehende Pauschale entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind, erfolgen auf alleinige Gefahr des <span class="s4">Bestellers.</span></p>
The metal number indicated by us is a purely commercial calculation figure for the metal content, which goes into the calculation of the total price of a cable. Thereby we comply with your wish to enable comparability in your system on hollow price basis. The metal number does not indicate the weight of the conductor metal actually contained in the cable. It is a purely calculatory calculation factor, however, which does not allow any direct conclusions on the copper or aluminum quantities used in the cable. We expressly point out that only the full price should be used for comparison purposes. Insofar as you wish to use other metal numbers as a basis, we are happy to recalculate the offer in its components. However, the full price remains the same amount in any change.
<h3 class="p1"><span class="s1">14.</span> Mängelhaftung</h3>
<p class="p2">Wir haften nur dann für die Einhaltung objektiver Anforderungen an der Ware, wenn und soweit zwischen dem Besteller und uns keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die einzuhaltenden subjektiven Anforderungen gehen den einzuhaltenden objektiven Anforderungen vor. Im Zweifel ergeben sich die vereinbarten Anforderungen <span class="s3">an die Ware aus dem von uns </span>bereitgestellten Datenblatt. Einzelne, nicht immer auszuschließende marginale Abweichungen, dürfen durch Reparaturen, wie zum Beispiel Mantelmanschetten nachgebessert werden.</p>
<p class="p2">Jedwede Mängelhaftungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware unverzüglich, d. h. in der Regel sofort bei Anlieferung (noch in Anwesenheit des Transporteurs) auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und uns zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich mitteilt. Soweit ein rechtzeitig gerügter, nicht nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatz<span class="s3">lieferung (Nacherfüllung) berechtigt.</span></p>
<p class="p2">Wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall Ein- oder Ausbaukosten, wenn und soweit die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Einbaus dem Besteller bekannt oder grob fahrlässig unbekannt geblieben <span class="s4">ist.</span></p>
<p class="p2">Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des <span class="s3">Kaufpreises zu verlangen.</span></p>
<p class="p2">Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach näherer Maßgabe der Regelungen in nachstehender Ziffer 15 ausgeschlossen bzw. beschränkt.</p>
<p class="p1">Die Verjährungsfristen für Mängelhaftungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.</p>
<p class="p1">Sollte es bei einer Mängelrüge zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Kabelschaden kommen, gilt hier im Zweifelsfall nur die Expertise des VDE-Instituts selbst. Andere, auch akkreditierte Testlabore, akzeptieren wir nicht. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Verlegen des Kabels in den Graben oder in Rohren, bzw. in Bauwerke eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger vorzunehmen ist, ob Auffälligkeiten zu vermerken sind. Eine spätere Reklamation, die fahrlässiges Verhalten vermuten lässt, schränkt sich damit ein.</p>
## 6. Order change / Order cancellation
<h3 class="p1"><span class="s1">15.</span> Schadenersatz <span class="s3">| </span>Gesamthaftung</h3>
<p class="p2">Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenso haften wir unbeschränkt im Fall von uns übernommenen bzw. abgegebenen Garantien und Zusicherungen, sofern ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gefährdungshaftungstatbeständen. Im Fall sonstiger schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn schließen wir grundsätzlich aus.</p>
After order confirmation, changes to confirmed orders are only accepted after examination and separate express consent by us. We reserve the right in all order changes to charge the additional effort caused by the change, such as processing costs or disposal costs in the bill.
<h3 class="p1"><span class="s1">16.</span> Kabeltrommeln</h3>
<p class="p2">Unsere Kabel werden auf stabilen Vollholztrommeln geliefert. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Partner, die diese Trommeln gegen eine Gebühr abholen.</p>
## 7. Retention of title
<h3 class="p1"><span class="s1">17.</span> Sonstiges</h3>
<p class="p2">Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Stuttgart, der Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.</p>
<p class="p2">Mit der Veröffentlichung der vorliegenden L&amp;Z im Internet werden alle von uns früher verwendeten Bedingungen gegenstandslos.</p>
We retain title to the goods delivered by us hereinafter: reserved goods until full settlement of all our claims from the business relationship with the orderer. The retention of title also remains in effect if individual claims are included in a running account (current account reservation).
<p class="p1"><a href="/uploads/2025/01/agbs.pdf">Download als PDF</a></p>
## 8. Payment terms | Offsetting | Right of retention
Our invoices are payable 14 days after invoice date without any deduction. In case of non-compliance with the agreed payment terms, we are entitled to calculate interest at a rate of 7 percentage points above the base interest rate; the right to assert further damages, in particular proven higher interest, remains unaffected by this.
## 9. Delivery reservation | Partial deliveries
All delivery promises on our part are subject, unless otherwise expressly agreed in writing, to the reservation of correct and timely delivery by our producers. We reserve the right to partial deliveries at any time. In addition, we reserve the right to industry-standard over- or underdeliveries up to 10% of the ordered quantity.
## 10. Delivery periods and dates
The delivery period is individually agreed or stated by us upon acceptance of the order. If we cannot meet binding delivery periods for reasons for which we are not responsible (non-availability of the service), we will inform the customer of this immediately and at the same time communicate the expected new delivery period. If the service is also not available within the new delivery period, we are entitled to withdraw from the contract in whole or in part. An already rendered consideration of the customer will be refunded immediately. Non-availability of the service exists, for example, in case of non-timely self-supply by our supplier, if we have concluded a congruent covering transaction, in case of other disruptions in the supply chain due to force majeure or if we are not obliged to procure in individual cases.
The occurrence of our delivery delay is determined according to the legal provisions. In any case, however, a dunning by the buyer is required.
The legal rights remain otherwise unaffected.
Fixed transactions require the express written designation as such. Otherwise, the orderer is always obliged to set us a reasonable grace period in writing if promised dates and/or periods are not met. If the grace period is also not met, the orderer is entitled to withdraw from the contract.
In case of force majeure and/or other unforeseeable extraordinary and/or unavoidable circumstances, even if they occur at our supplier, a promised delivery period is extended until the remediation of the aforementioned event. If this point in time is not foreseeable, both the orderer and we are entitled to withdraw from the concluded contract. In this case, both sides' claims for damages are excluded. We undertake, upon becoming aware of the aforementioned circumstances, to inform the orderer hereof immediately to notify.
If compliance with a date depends on the orderer providing certain information and/or plans, release declarations or similar, the delivery period only begins to run from the point in time at which the complete information of the orderer is available to us in writing. If the delivery is postponed beyond the contractually foreseen point in time at the request of the orderer, we can, starting with a period of at least 10 working days after notification of readiness for shipment, charge the orderer a storage fee of 2% of the invoice amount for each month started, however maximum 10% in total.
## 11. Call-off orders
If a call-off order is issued to us and no separate written agreements are made about the call-off dates, the orderer is obliged to inform us of the individual call-off dates in such a way that between receipt of the call-off notification with us and delivery at least 14 working days and the last delivery at the latest 90 days after our order confirmation lie.
## 12. Dimension and weight specifications
All information about diameter, weight, technical design, manufacture and scope of the goods to be delivered by us are subject to the reservation of deviation within the commercially usual permissible tolerances. In addition, we reserve changes that serve a technical improvement at any time. Color deviations and/or deviations in the external characteristics of the goods to be delivered by us, which however leave their quality and technical effectiveness unaffected, do not give rise to any claims for defects by the orderer.
## 13. Transfer of risk and burden
Delivery is made DAP free destination Germany, where the place of performance for delivery and any subsequent performance is also located.
If the ordered goods are made ready for shipment by us and/or the dispatch and/or the call-off is delayed for reasons for which the orderer is responsible, we are entitled to demand compensation for the damage resulting therefrom including additional expenses. For this, we calculate a flat-rate compensation of 2% of the invoice amount for each month started, however maximum 10% in total, starting with the delivery period or lacking a delivery period with the notification of readiness for shipment of the goods.
Proof of higher damage and our legal claims (in particular compensation for additional expenses, reasonable compensation, termination) remain unaffected; the flat-rate is however to be credited against further monetary claims. The orderer is permitted to prove that no damage or only a substantially lower damage than the aforementioned flat-rate has arisen for us. Returns to us, which have not been confirmed by us in writing beforehand, are at the sole risk of the orderer.
## 14. Liability for defects
We are only liable for compliance with objective requirements for the goods if and insofar as no quality agreement has been concluded between the orderer and us. The subjective requirements to be met take precedence over the objective requirements to be met. In case of doubt, the agreed requirements for the goods result from the data sheet provided by us. Individual, not always unavoidable marginal deviations may be remedied by repairs, such as sleeve cuffs.
Any claims for defects by the orderer presuppose that the orderer checks the goods sent to him immediately, i.e. usually immediately upon delivery (still in the presence of the carrier) for their proper condition and notifies us of visible defects to be recorded immediately after receipt of the goods and hidden defects immediately after their discovery in writing. Insofar as a timely, not only insignificant defect of the purchase item exists, we are entitled at our choice to remedy the defect or to make an replacement delivery (subsequent performance).
We do not assume any installation or removal costs within the scope of subsequent performance, if and insofar as the defectiveness of the goods was known to the orderer at the time of installation or grossly negligent unknown remained.
If we are not willing or able to remedy the defect/make a replacement delivery or if this is delayed beyond reasonable periods for reasons for which we are responsible, or if it fails in any other way, the orderer is entitled at his choice to withdraw from the contract or to demand a corresponding reduction of the purchase price.
Further claims of the orderer, regardless of the legal basis, are excluded or limited according to the detailed provisions in the following item 15.
The limitation periods for claims for defects are 24 months from delivery of the goods.
If there are different opinions regarding cable damage in the event of a defect notification, only the expertise of the VDE Institute itself applies in case of doubt. We do not accept other, even accredited test laboratories. We expressly point out that when laying the cable in the trench or in pipes, or in buildings, a constant visual inspection must be carried out by the cable layer to check for any noticeable features. A later complaint that suggests negligent behavior is thus restricted.
## 15. Damages | Total liability
We are liable without limitation only for intent and gross negligence as well as for damage resulting from a violation of life, body or health, which is based on at least negligent breach of duty on our part or on the part of our legal representatives or vicarious agents; we are also liable without limitation in the case of guarantees and assurances assumed or given by us, insofar as a defect covered by them triggers our liability, as well as in the case of liability under the Product Liability Act or other risk liability provisions. In the case of other culpable violation of essential contractual obligations ("cardinal obligations"), our remaining liability is limited to the contract-typical foreseeable damage. Consequential damages as well as lost profits are fundamentally excluded.
## 16. Cable drums
Our cables are delivered on stable solid wood drums. Upon request, we will mediate partners who will pick up these drums for a fee.
## 17. Other
Only the law of the Federal Republic of Germany applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). The place of jurisdiction is at our choice Stuttgart, the place of performance for the delivery obligation or the court responsible for the seat of the orderer, provided the orderer is a merchant, a legal person under public law or a public-law special asset or has no general place of jurisdiction in Germany.
With the publication of these DPT on the Internet, all previously used conditions of ours become void.
[Download as PDF](/AGB-KLZ-1-2026.pdf)

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FN:Michael Bodemer
TITLE:Managing Director
ORG:KLZ Vertriebs GmbH
ADR;WORK:;;Raiffeisenstraße 22;Remshalden;;73630;Germany
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EMAIL:michael.bodemer@klz-cables.com
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