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title: Terms Deutsch
excerpt: Liefer- und Zahlungsbedingungen der KLZ Vertriebs GmbH
title: AGB
excerpt: Liefer- und Zahlungsbedingungen der KLZ Vertriebs GmbH.
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locale: de
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# Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand November 2024
*Stand November 2024*
## 1. Allgemeines
@@ -28,7 +27,7 @@ Alle von uns genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen M
Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung "LME Copper official price cash offer", Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.
Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung "LME Aluminium official price cash offer", Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite www.westmetall.com entnehmen. Die Prämienzuschläge können stark variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.
Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung "LME Aluminium official price cash offer", Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite [www.westmetall.com](https://www.westmetall.com) entnehmen. Die Prämienzuschläge können stark variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.
## 5. Metallzahl
@@ -58,7 +57,7 @@ Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschrif
Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht einhalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte Lieferfrist bis zur Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände den Besteller hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.