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<h1 className="no-underline">Liefer- und Zahlungsbedingungen</h1>
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<div style={{ display: 'flex', justifyContent: 'space-between', alignItems: 'baseline', marginBottom: '2rem', flexWrap: 'wrap', gap: '1rem' }}>
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<p className="subtitle" style={{ margin: 0 }}>Stand Januar 2026</p>
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Als PDF herunterladen
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</a>
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<div className="legal-content">
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<div className="legal-section">
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<h2>1. Allgemeines</h2>
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Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (L&Z) der MB Grid Solutions & Services gelten ausschließlich;
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entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,
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es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere L&Z gelten auch dann,
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wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren L&Z abweichender Bedingungen des Bestellers die
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Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Unsere L&Z gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von
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§ 310 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
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</p>
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Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
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derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen L&Z nicht
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unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Bezüglich Beratungsleistungen weisen
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wir ausdrücklich auf Punkt 17 hin.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>2. Angebote</h2>
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Sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend; die Bestellung
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des Kunden ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren.
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</p>
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<div className="legal-section">
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<h2>3. Preise</h2>
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Die Preise gelten für den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und
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Lieferumfang. Mehrleistungen werden gesondert berechnet. Die Hohlpreise verstehen sich in Euro zuzüglich
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Metallzuschlag, gegebenenfalls Verpackung, auftragsspezifischer Schnittkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>4. Metallnotierung</h2>
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Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung „LME Copper official price cash offer“, Durchschnitt des
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Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.
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Basis zur Aluminiumabrechnung ist die Notierung „LME Aluminium official price cash offer“, Durchschnitt
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des Liefervormonats zuzüglich der dann von uns benannten Aluminium-Prämie. USD werden auf Basis des
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EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können Sie der Web-Seite
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<a href="https://www.westmetall.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> www.westmetall.com</a> entnehmen.
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Die Prämienzuschläge können stark variieren und MB Grid Solutions & Services behält sich das Recht vor,
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diese fristgerecht anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>5. Metallzahl</h2>
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Die von uns ausgewiesene Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für den Metallinhalt,
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die in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels eingeht. Damit entsprechen wir Ihrem Wunsch eine
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Vergleichbarkeit in ihrem System auf Hohlpreisbasis zu ermöglichen. Die Metallzahl gibt damit nicht das
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Gewicht des tatsächlich im Kabel enthaltenen Leitermetalls an. Sie ist ein rein kalkulatorischer
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Berechnungsfaktor, der jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel verwendeten Kupfer- bzw.
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Aluminiummengen zulässt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, final nur den Vollpreis für Vergleichszwecke
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heranzuziehen. Soweit Sie es wünschen andere Metallzahlen zu Grunde zu legen, sind wir gerne dazu bereit,
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das Angebot in den Bestandteilen umzurechnen. Bei jeglicher Änderung bleibt aber der Vollpreis der gleiche Betrag.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>6. Auftragsänderung / Auftragsstorno</h2>
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Nach Auftragsbestätigung werden Änderungen an bestätigten Aufträgen nur nach Prüfung und gesonderter
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ausdrücklicher Zustimmung durch uns akzeptiert. Wir behalten uns bei allen Auftragsänderungen das Recht vor,
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einen durch die Änderung entstandenen Mehraufwand, wie z.B. Bearbeitungskosten oder Entsorgungskosten in
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Rechnung zu stellen.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>7. Eigentumsvorbehalt</h2>
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<p>
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Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren – nachfolgend: Vorbehaltsware – bis zur vollständigen
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Begleichung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, das Eigentum vor.
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Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung
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aufgenommen werden (Kontokorrentvorbehalt).
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>8. Zahlungsbedingungen | Aufrechnung | Zurückbehaltungsrechte</h2>
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Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der
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vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten über dem Basiszinssatz
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zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere nachgewiesener höherer
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Zinsen, bleibt hiervon unberührt.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>9. Liefervorbehalt | Teillieferungen</h2>
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Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist,
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unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Produzenten. Wir behalten uns
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jederzeit Teillieferungen vor. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unterlieferungen
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bis zu 10 % der bestellten Menge vor.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>10. Lieferfristen und Liefertermine</h2>
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Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir
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verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können
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(Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und
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gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen
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Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine
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bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der
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Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn
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wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa
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aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
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Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist
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aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
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Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
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</p>
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Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der
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Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns
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zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten,
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ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von
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uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei unserem
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Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte Lieferfrist bis zur Behebung des
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vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch
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wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits
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Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände
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den Besteller hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
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</p>
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Ist die Einhaltung eines Termins davon abhängig, dass uns seitens des Bestellers bestimmte Angaben
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und/oder Pläne, Freigabeerklärungen oder ähnliches erteilt werden, beginnt die Lieferfrist erst von dem
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Zeitpunkt an zu laufen, zu dem uns die vollständigen Angaben des Bestellers schriftlich vorliegen.
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Wird die Anlieferung auf Wunsch des Bestellers über den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt hinausgeschoben,
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kann von uns beginnend mit einer Frist von frühestens 10 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft
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dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal
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jedoch 10 % insgesamt berechnet werden.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>11. Abrufaufträge</h2>
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Wird uns ein Abrufauftrag erteilt und werden über die Abruftermine keine gesonderten schriftlichen
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Vereinbarungen getroffen, ist der Besteller verpflichtet, uns die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen,
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dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung mindestens 14 Werktage und die letzte
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Auslieferung spätestens 90 Tage nach unserer Auftragsbestätigung liegt.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>12. Maß- und Gewichtsangaben</h2>
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Alle Angaben über Durchmesser, Gewicht, technische Gestaltung, Herstellung und Umfang der von uns zu
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liefernden Ware stehen unter dem Vorbehalt der Abweichung innerhalb der handelsüblichen zulässigen
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Toleranzen. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen, die einer technischen Verbesserung dienen,
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jederzeit vor. Farbabweichungen und/oder Abweichungen in der äußeren Beschaffenheit der von uns zu
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liefernden Ware, die jedoch deren Qualität und technische Wirksamkeit unbeeinflusst lässt, begründen
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keine Mängelhaftungsansprüche des Bestellers.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>13. Gefahrübergang und -tragung</h2>
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Die Lieferung erfolgt DAP frei Bestimmungsort Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung
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und eine etwaige Nacherfüllung ist.
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</p>
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Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder
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der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus
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entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale
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Entschädigung i.H. von 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 %
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insgesamt beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der
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Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche
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(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt;
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die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis
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gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale
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entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind,
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erfolgen auf alleinige Gefahr des Bestellers.
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>14. Mängelhaftung</h2>
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Wir haften nur dann für die Einhaltung objektiver Anforderungen an der Ware, wenn und soweit zwischen
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dem Besteller und uns keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die einzuhaltenden subjektiven
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Anforderungen gehen den einzuhaltenden objektiven Anforderungen vor. Im Zweifel ergeben sich die
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vereinbarten Anforderungen an die Ware aus dem von uns bereitgestellten Datenblatt. Einzelne, nicht
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immer auszuschließende marginale Abweichungen, dürfen durch Reparaturen, wie zum Beispiel
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Mantelmanschetten nachgebessert werden.
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</p>
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Jedwede Mängelhaftungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware
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unverzüglich, d. h. in der Regel sofort bei Anlieferung (noch in Anwesenheit des Transporteurs) auf
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ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und uns zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar
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nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich mitteilt.
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Soweit ein rechtzeitig gerügter, nicht nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach
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unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.
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</p>
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Wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall Ein- oder Ausbaukosten, wenn und soweit die
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Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Einbaus dem Besteller bekannt oder grob fahrlässig unbekannt
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geblieben ist. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder
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verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
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schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
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zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
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Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach näherer Maßgabe der
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Regelungen in nachstehender Ziffer 15 ausgeschlossen bzw. beschränkt. Die Verjährungsfristen für
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Mängelhaftungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.
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Sollte es bei einer Mängelrüge zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Kabelschaden kommen, gilt
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hier im Zweifelsfall nur die Expertise des VDE-Instituts selbst. Andere, auch akkreditierte Testlabore,
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akzeptieren wir nicht. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Verlegen des Kabels in den Graben
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oder in Rohren, bzw. in Bauwerke eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger vorzunehmen ist,
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ob Auffälligkeiten zu vermerken sind. Eine spätere Reklamation, die fahrlässiges Verhalten vermuten lässt,
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schränkt sich damit ein. Dies gilt auch bei der Annahme der Ware, wo offensichtliche Beschädigungen
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direkt zu kommunizieren sind. Spätere Ansprüche nach Akzeptanz einer einwandfreien Belieferung sind
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detailliert zu beweisen.
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>15. Schadenersatz | Gesamthaftung</h2>
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Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung
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von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder
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unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenso haften wir unbeschränkt im Fall
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von uns übernommenen bzw. abgegebenen Garantien und Zusicherungen, sofern ein davon umfasster Mangel
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unsere Haftung auslöst sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen
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Gefährdungshaftungstatbeständen. Im Fall sonstiger schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
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(„Kardinalpflichten“) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
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beschränkt. Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn schließen wir grundsätzlich aus.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>16. Kabeltrommeln</h2>
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Unsere Kabel werden auf stabilen Vollholztrommeln geliefert. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Partner,
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die diese Trommeln gegen eine Gebühr abholen.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>17. Technische Beratungsdienstleistungen</h2>
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Die technische Unterstützung ersetzt weder die Fachplanung noch die Ausführungs- oder Prüfverantwortung
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des beauftragten Ingenieurbüros, Planers oder der ausführenden Fachfirma bzw. verantwortlichen Abteilung.
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</p>
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Alle Hinweise, Einschätzungen und Empfehlungen der MB Grid Solutions and Services erfolgen ohne Gewähr
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und entbinden den jeweiligen Auftragnehmer nicht von seiner eigenen fachlichen Prüfung, Planung und Verantwortung.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-section">
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<h2>18. Sonstiges</h2>
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<p>
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Stuttgart, der Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder das für den
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Sitz des Bestellers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
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Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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</p>
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<p>
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Mit der Veröffentlichung der vorliegenden L&Z im Internet werden alle von uns früher verwendeten
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Bedingungen gegenstandslos.
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</p>
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</div>
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<div className="legal-footer" style={{ marginTop: '2rem' }}>
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<p>Remshalden, 22.1.2026</p>
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</div>
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</div>
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</section>
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</div>
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);
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}
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