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Stand Januar 2026
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (L&Z) der MB Grid Solutions & Services gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere L&Z gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend; die Bestellung des Kunden ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren.
Die Preise gelten für den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehrleistungen werden gesondert berechnet. Die Hohlpreise verstehen sich in Euro zuzüglich Metallzuschlag, gegebenenfalls Verpackung, auftragsspezifischer Schnittkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Basis zur Kupferabrechnung ist die Notierung „LME Copper official price cash offer“, Durchschnitt des Liefervormonats zuzüglich der dann aktuellen von uns benannten Kupfer-Prämie.
Die technische Unterstützung ersetzt weder die Fachplanung noch die Ausführungs- oder Prüvverantwortung des beauftragten Ingenieurbüros, Planers oder der ausführenden Fachfirma bzw. verantwortlichen Abteilung.
Alle Hinweise, Einschätzungen und Empfehlungen der MB Grid Solutions and Services erfolgen ohne Gewähr und entbinden den jeweiligen Auftragnehmer nicht von seiner eigenen fachlichen Prüfung, Planung und Verantwortung.
Remshalden, 22.1.2026