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Build & Deploy MB Grid Solutions / build-and-deploy (push) Successful in 1m38s
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Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Stand Januar 2026
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@@ -23,7 +22,7 @@ Nach Auftragsbestätigung werden Änderungen an bestätigten Aufträgen nur nach
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7. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren – nachfolgend: Vorbehaltsware – bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden (Kontokorrentvorbehalt).
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8. Zahlungsbedingungen | Aufrechnung | Zurückbehaltungsrechte
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Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere nachgewiesener höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt.
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Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungsstellung bzw. Datum ist grundsätzlich der Tag der Übergabe an den Spediteur soweit wir aus unseren deutschen Lägern liefern. Ansonsten gilt bei Direktimporten der Tag der Verzollung, der zeitnah zum Anliefertag liegt. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 7 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere nachgewiesener höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt.
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9. Liefervorbehalt | Teillieferungen
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Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Produzenten. Wir behalten uns jederzeit Teillieferungen vor. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vor.
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10. Lieferfristen und Liefertermine
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@@ -31,27 +30,23 @@ Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestell
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nicht verpflichtet sind.
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Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
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Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
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Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte Lieferfrist bis zur Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände den Besteller hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
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Fixgeschäfte setzen die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung als solche voraus. Ansonsten ist der Besteller stets verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht einhalten werden. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall höherer Gewalt und/oder sonstiger von uns nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, verlängert sich eine von uns zugesagte Lieferfrist bis zur Behebung des vorerwähnten Ereignisses. Ist dieser Zeitpunkt nicht überblickbar, sind sowohl der Besteller als auch wir berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind beiderseits Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, bei Bekanntwerden vorerwähnter Umstände den Besteller hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
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Ist die Einhaltung eines Termins davon abhängig, dass uns seitens des Bestellers bestimmte Angaben und/oder Pläne, Freigabeerklärungen oder ähnliches erteilt werden, beginnt die Lieferfrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem uns die vollständigen Angaben des Bestellers schriftlich vorliegen. Wird die Anlieferung auf Wunsch des Bestellers über den vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt hinausgeschoben, kann von uns beginnend mit einer Frist von frühestens 10 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt berechnet werden.
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11. Abrufaufträge
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Wird uns ein Abrufauftrag erteilt und werden über die Abruftermine keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist der Besteller verpflichtet, uns die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen, dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei uns und Auslieferung mindestens 14 Werktage und die letzte Auslieferung spätestens 90 Tage nach unserer Auftragsbestätigung liegt.
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12. Maß- und Gewichtsangaben
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Alle Angaben über Durchmesser, Gewicht, technische Gestaltung, Herstellung und Umfang der von uns zu liefernden Ware stehen unter dem Vorbehalt der Abweichung innerhalb der handelsüblichen zulässigen Toleranzen. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen, die einer technischen Verbesserung dienen, jederzeit vor. Farbabweichungen und/oder Abweichungen in der äußeren Beschaffenheit der von uns zu liefernden Ware, die jedoch deren Qualität und technische Wirksamkeit unbeeinflusst lässt, begründen keine Mängelhaftungsansprüche des Bestellers.
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13. Gefahrübergang und -tragung
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Die Lieferung erfolgt DAP frei Bestimmungsort Deutschland, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
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Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H. von 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt beginnend mit der
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Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind, erfolgen auf alleinige Gefahr des Bestellers.
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Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen für Einlagerungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H. von 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 10 % insgesamt beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
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Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Rücksendungen an uns, die nicht vorher von uns schriftlich bestätigt worden sind, erfolgen auf alleinige Gefahr des Bestellers.
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14. Mängelhaftung
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Wir haften nur dann für die Einhaltung objektiver Anforderungen an der Ware, wenn und soweit zwischen dem Besteller und uns keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die einzuhaltenden subjektiven Anforderungen gehen den einzuhaltenden objektiven Anforderungen vor. Im Zweifel ergeben sich die vereinbarten Anforderungen an die Ware aus dem von uns bereitgestellten Datenblatt. Einzelne, nicht immer auszuschließende marginale Abweichungen, dürfen durch Reparaturen, wie zum Beispiel Mantelmanschetten nachgebessert werden.
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Jedwede Mängelhaftungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware unverzüglich, d. h. in der Regel sofort bei Anlieferung (noch in Anwesenheit des Transporteurs) auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und uns zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung schriftlich mitteilt. Soweit ein rechtzeitig gerügter, nicht nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.
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Wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall Ein- oder Ausbaukosten, wenn und soweit die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Einbaus dem Besteller bekannt oder grob fahrlässig unbekannt geblieben ist. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
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Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach näherer Maßgabe der Regelungen in nachstehender Ziffer 15 ausgeschlossen bzw. beschränkt. Die Verjährungsfristen für Mängelhaftungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.
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Sollte es bei einer Mängelrüge zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Kabelschaden kommen, gilt hier im Zweifelsfall nur die Expertise des VDE-Instituts selbst. Andere, auch akkreditierte Testlabore, akzeptieren wir nicht. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Verlegen des Kabels in den Graben oder in Rohren, bzw. in Bauwerke eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger vorzunehmen ist, ob Auffälligkeiten zu vermerken sind. Eine spätere Reklamation, die fahrlässiges Verhalten vermuten lässt, schränkt sich damit ein. Dies gilt auch bei der Annahme der Ware, wo offensichtliche Beschädigungen direkt zu kommunizieren sind. Spätere Ansprüche nach Akzeptanz einer einwandfreien Belieferung sind detailliert zu beweisen.
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15. Schadenersatz | Gesamthaftung
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Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf mindestens fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenso haften wir unbeschränkt im Fall von uns übernommenen bzw. abgegebenen Garantien und Zusicherungen, sofern ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gefährdungshaftungstatbeständen. Im Fall sonstiger schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn schließen wir grundsätzlich aus.
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