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<h1 id="allgemeine-verkaufsbedingungen">Allgemeine
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Verkaufsbedingungen</h1>
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<h3 id="geltungsbereich">1 Geltungsbereich</h3>
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<p>1.1 Ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen
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(nachfolgend „AVB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
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(nachfolgend „Lieferung von Waren“) der KLZ Vertriebs GmbH,
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Raiffeisenstraße 22, 73630 Remshalden (nachfolgend „KLZ“) und
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Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
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beruflichen Tätigkeit und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
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(nachfolgend „Kunde“). Der Geltung von abweichenden, zusätzlichen oder
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entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
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hiermit widersprochen.</p>
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<p>1.2 Diese AVB gelten auch dann, wenn KLZ die Lieferung von Waren an
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den Kunden vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
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AVB abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
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ausführt.</p>
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<p>1.3 Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese AVB auch
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dann für künftige Lieferungen von Waren, wenn sie nicht ausdrücklich
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erneut in den Vertrag einbezogen wurden.</p>
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<p>1.4 Änderungen dieser AVB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax
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oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen
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nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten
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die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht
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und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Rahmen der
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Mitteilung über die Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert
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hingewiesen.</p>
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<p>1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen
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dieser AVB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige
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Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in
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diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen
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werden.</p>
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<h3 id="vertragsschluss">2 Vertragsschluss</h3>
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<p>2.1 Der Vertrag über die Lieferung von Waren kommt grundsätzlich
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durch ein Angebot des Kunden, z.B. über ein Auftragsformular, per E-Mail
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oder per Brief, und eine Annahme dieses Angebots durch KLZ in Textform
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z.B. durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax zustande. Der
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Annahme des Angebots durch KLZ steht es gleich, wenn KLZ den Auftrag
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oder die Bestellung binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab Zugang des
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Angebots bei KLZ vorbehaltlos ausführt.</p>
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<p>2.2 Alle Angebote von KLZ sind – insbesondere hinsichtlich
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Verfügbarkeit, angegebener Mengen, Lieferfristen und Nebenleistungen –
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freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in
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Textform als verbindlich gekennzeichnet wurden. Die Angebote stehen
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unter dem Vorbehalt der zeitgerechten, qualitativen und quantitativen
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Selbstbelieferung von KLZ.</p>
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<p>2.3 Der Umfang der von KLZ zu liefernden Waren ergibt sich aus dem
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jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung von KLZ.</p>
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<p>2.4 Technische Angaben, Muster, Preise, Abbildungen, Zeichnungen,
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Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Gebrauchsangaben, sowie sonstige
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Beschreibungen der zu liefernden Ware in dem Angebot oder der
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Auftragsbestätigung sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht
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ausdrücklich von KLZ in Textform als verbindlich gekennzeichnet wurden.
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Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie einer
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entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der zu liefernden Ware
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dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als solche
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vereinbart. Entsprechendes gilt für Erwartungen des Kunden hinsichtlich
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der zu liefernden Ware oder deren Verwendung.</p>
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<p>2.5 Handelsübliche und branchenübliche Abweichungen vom
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Leistungsumfang der zu liefernden Ware durch KLZ sind zulässig, soweit
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sie die Verwendbarkeit der zu liefernden Ware zum vertraglich
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vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Dies umfasst auch Über- oder
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Unterlieferungen. Abweichungen der zu liefernden Ware, die durch
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zwingende rechtliche oder technische Normen, die nach
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Auftragsbestätigung in Kraft treten, bedingt sind, sind zulässig, soweit
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sie nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind. Änderungen, die zu
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||||
einer technischen Verbesserung der zu liefernden Ware führen, sind stets
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zulässig.</p>
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<p>2.6 Änderungen des Lieferumfangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer
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Wirksamkeit stets der in Textform erklärten Einwilligung von KLZ.
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Mehraufwände und sonstige Kosten, die durch die Änderung des
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Lieferumfangs auf Wunsch des Kunden entstehen, sind von dem Kunden
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gesondert zu vergüten.</p>
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<p>2.7 Soweit das Angebot oder die Auftragsbestätigung von KLZ
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offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist das
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||||
Dokument für KLZ hinsichtlich der offensichtlichen Fehler nicht
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verbindlich. Der Kunde wird KLZ auf entsprechende Fehler hinweisen.</p>
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<p>2.8 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden
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wesentlich oder wird der Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder
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||||
vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse
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abgelehnt, ist KLZ berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
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zurückzutreten.</p>
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<h3 id="abrufaufträge">3 Abrufaufträge</h3>
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<p>3.1 Erteilt der Kunde KLZ einen Abrufauftrag und werden über die
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Abruftermine keine gesonderten Vereinbarungen in Textform getroffen, ist
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der Kunde verpflichtet, KLZ die einzelnen Abruftermine so mitzuteilen,
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dass zwischen Eingang der Abrufmitteilung bei KLZ und Auslieferung der
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Ware mindestens vierzehn (14) Werktage und zwischen Eingang der
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||||
Abrufmitteilung und der letzten Auslieferung der Ware maximal neunzig
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(90) Werktage liegen. Werktage sind dabei alle Kalendertage, bei denen
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es sich nicht um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz
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von KLZ handelt.</p>
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<h3 id="preise-und-zahlungsbedingungen">4 Preise und
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Zahlungsbedingungen</h3>
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<p>4.1 Die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von KLZ
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angegebenen Preise gelten für den in dem Angebot oder der
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Auftragsbestätigung von KLZ aufgeführten Lieferumfang und verstehen sich
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||||
grundsätzlich in EURO und ohne Abzüge zuzüglich Versandkosten ab dem
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||||
jeweiligen Werk des Herstellers der Ware, exklusive Verpackung und
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||||
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht
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||||
ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Die in dem
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Angebot oder der Auftragsbestätigung von KLZ ausgewiesenen Hohlpreise
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||||
verstehen sich darüber hinaus zuzüglich Metallzuschlag und
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||||
auftragsspezifischer Schnittkosten.</p>
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<p>4.2 Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass zur
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||||
Durchführung des Vertrages bzw. zur Lieferung der Waren Mehrleistungen
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erforderlich sind, so werden diese Mehrleistungen gesondert abgerechnet
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||||
und vergütet.</p>
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<p>4.3 Hat sich der Preis für eine zu liefernde Ware, bzw. der
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||||
vereinbarte Hohlpreis z.B. aufgrund gestiegener Preise für Energie,
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||||
Transport, Arbeitskraft oder Material zwischen Vertragsschluss und
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||||
Lieferdatum um mehr als fünf (5) % erhöht, werden die Parteien
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partnerschaftlich und konstruktiv über eine Anpassung des Preises bzw.
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des Hohlpreises diskutieren. KLZ ist zum Rücktritt von dem betroffenen
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||||
Vertrag berechtigt, wenn innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab
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||||
Anzeige der Preiserhöhung durch KLZ keine einvernehmliche Lösung
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gefunden wird.</p>
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<p>4.4 Der Kaufpreis wird sofort mit Erhalt der Rechnung oder Lieferung
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der Ware, je nachdem welcher Zeitpunkt früher eintritt, zur Zahlung
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fällig, sofern keine anderen Zahlungskonditionen in Textform vereinbart
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sind. Der Kunde hat den ausstehenden Kaufpreis innerhalb von zehn (10)
|
||||
Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung oder Erhalt der Ware, je nachdem
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||||
welcher Zeitpunkt früher eintritt, frei Konto von KLZ und ohne Abzug zu
|
||||
bezahlen. Die Zahlungsfrist gilt mit vollständiger Gutschrift des
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||||
ausstehenden Kaufpreises auf dem Konto von KLZ als gewahrt. Nach Ablauf
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||||
der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch mit der Zahlung des
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ausstehenden Kaufpreises in Verzug, ohne dass es hierfür einer
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||||
gesonderten Mahnung von KLZ bedarf.</p>
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||||
<p>4.5 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist KLZ
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berechtigt, die zu liefernde Ware nur Zug-um-Zug gegen Zahlung der
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||||
Summe, mit der sich der Kunde in Verzug befindet, zu liefern. Dies gilt
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||||
auch für alle künftigen Lieferungen von Waren von KLZ an den Kunden.
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||||
Darüber hinaus stehen KLZ sämtliche Ansprüche gegen den Kunden aufgrund
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||||
dessen Zahlungsverzug uneingeschränkt zu.</p>
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||||
<p>4.6 Befindet sich der Kunde seit mehr als vierzehn (14) Kalendertagen
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in Zahlungsverzug, ist KLZ dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
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||||
und die gelieferte Ware unverzüglich zurück zu verlangen, ohne dass dem
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||||
Kunden hieraus Ansprüche entstehen.</p>
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||||
<p>4.7 Das Recht des Kunden, Zahlungen zurückzuhalten oder mit
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||||
Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als
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||||
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind,
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||||
oder wenn die jeweiligen Ansprüche in einem Gegenseitigkeitsverhältnis
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zueinanderstehen.</p>
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<h3 id="metallnotierung">5 Metallnotierung</h3>
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<p>5.1 Basis zur Berechnung des Kupferpreises ist der Durchschnitt des
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||||
Liefervormonats der Notierung „LME Copper official price cash offer“,
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zuzüglich der jeweils aktuellen von KLZ benannten Kupfer-Prämie.</p>
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||||
<p>5.2 Basis zur Berechnung des Aluminiumpreises ist der Durchschnitt
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des Liefervormonats der Notierung „LME Aluminium official price cash
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||||
offer” zuzüglich der jeweils von KLZ benannten Aluminium-Prämie.</p>
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||||
<p>5.3 USD werden auf Basis des EUR/USD LME-FX-Rate (MTLE) in EUR
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||||
umgerechnet. Die entsprechenden Notierungen können der Webseite
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||||
www.westmetall.com entnommen werden. Die Prämienzuschläge können stark
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||||
variieren und KLZ behält sich das Recht vor, diese fristgerecht
|
||||
anzupassen, ungeachtet der Angebotslegung.</p>
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||||
<h3 id="metallzahl">6 Metallzahl</h3>
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<p>6.1 Die von KLZ in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung
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||||
ausgewiesene Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für
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||||
den Metallinhalt, der in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels
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eingeht.</p>
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<p>6.2 Die Angabe der Metallzahl dient ausschließlich dazu, dem Kunden
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||||
eine Vergleichbarkeit auf Grundlage der Holpreisbasis zu ermöglichen.
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Die Metallzahl definiert nicht das Gewicht des tatsächlich im Kabel
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enthaltenen Leitermetalls. Die Metallzahl ist ein rein kalkulatorischer
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||||
Berechnungsfaktor, der keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel
|
||||
verwendeten Kupfer- bzw. Aluminiummengen zulässt. KLZ weist den Kunden
|
||||
hiermit ausdrücklich darauf hin, final nur den Vollpreis für
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||||
Vergleichszwecke heranzuziehen.</p>
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||||
<p>6.3 Auf Anfrage des Kunden in Textform ist KLZ grundsätzlich dazu
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||||
bereit, andere Metallzahlen zu berechnen und auszuweisen. Bei jeglicher
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||||
Änderung bleibt der Vollpreis der gleiche Betrag. Ein Anspruch des
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||||
Kunden auf Berechnung und Angabe anderer Metallzahlen besteht nicht.</p>
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||||
<h3 id="lieferung">7 Lieferung</h3>
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||||
<p>7.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich DAP (INCOTERMS® 2020) sofern
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||||
die Parteien keine anderweitige Vereinbarung in Textform getroffen
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haben.</p>
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<p>7.2 Die Lieferung der Ware wird nach Möglichkeit geschlossen
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||||
vorgenommen. KLZ ist jedoch berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen,
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||||
wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn wegen Fehlens
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||||
von Waren eine erhebliche Verzögerung der gesamten Lieferung eintreten
|
||||
würde.</p>
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||||
<p>7.3 Lieferfristen aus Angeboten und Auftragsbestätigungen sind
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||||
grundsätzlich für KLZ unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist muss
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||||
ausdrücklich in Textform als solche gekennzeichnet werden.</p>
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||||
<p>7.4 Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung
|
||||
bei dem Kunden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige
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||||
Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen, sowie die
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||||
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
|
||||
Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
|
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rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies
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||||
gilt nicht, wenn ausschließlich KLZ die Verzögerung zu vertreten
|
||||
hat.</p>
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||||
<p>7.5 Die Einhaltung auch einer verbindlichen Lieferfrist steht unter
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||||
dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger quantitativer
|
||||
und qualitativer Selbstbelieferung von KLZ durch dessen Vorlieferanten.
|
||||
KLZ ist im Fall der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum
|
||||
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. KLZ informiert den Kunden
|
||||
unverzüglich, wenn und soweit KLZ von seinem Recht zum Rücktritt vom
|
||||
Vertrag Gebrauch macht und gewährt etwa erbrachte Vorleistungen des
|
||||
Kunden zurück.</p>
|
||||
<p>7.6 Die Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn KLZ die zu liefernde Ware
|
||||
dem Kunden bis zum Ablauf der Lieferfrist an dem benannten Lieferort
|
||||
innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Annahme erstmalig angeboten
|
||||
hat.</p>
|
||||
<p>7.7 Auch wenn eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, kommt
|
||||
KLZ mit der Lieferung der Ware nur dann in Verzug, wenn der Kunde KLZ
|
||||
nach Ablauf der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung der
|
||||
Ware in Textform gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen
|
||||
ist.</p>
|
||||
<p>7.8 Wird die Lieferung der Ware, oder das Abladen der Ware, auf
|
||||
Wunsch des Kunden verzögert, oder verzögert sich die Lieferung der Ware,
|
||||
oder das Abladen der Ware, aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu
|
||||
vertreten hat, ist KLZ berechtigt, dem Kunden nach Ablauf der
|
||||
vertraglich vereinbarten Lieferfrist ein Lagergeld in Höhe von zwei (2)
|
||||
% des jeweiligen Nettoauftragswertes für jeden angefangenen Monat,
|
||||
maximal jedoch fünf (5) % des jeweiligen Nettoauftragswertes in Rechnung
|
||||
zu stellen. Das Lagergeld ist der Höhe nach auf maximal fünf (5) % des
|
||||
Nettoauftragswertes pro Vertrag beschränkt.</p>
|
||||
<p>7.9 KLZ behält sich die Geltendmachung aller darüberhinausgehenden
|
||||
Ansprüche gegenüber dem Kunden aufgrund dessen verzögerter Übernahme der
|
||||
Ware uneingeschränkt vor. Das Lagergeld ist auf weitergehende
|
||||
Zahlungsansprüche von KLZ gegenüber dem Kunden aufgrund dessen
|
||||
verzögerter Übernahme der Ware anzurechnen. Dem Kunden bleibt der
|
||||
Nachweis gestattet, dass KLZ überhaupt kein oder nur ein geringerer
|
||||
Schaden entstanden ist.</p>
|
||||
<p>7.10 Kabel werden von KLZ auf stabilen Vollholztrommeln geliefert.
|
||||
Auf Wunsch vermittelt KLZ dem Kunden Partner, die diese Trommeln gegen
|
||||
eine Gebühr abholen. Bei Lagerzeiten über drei (3) Monaten ist zu
|
||||
beachten, dass die Trommel regelmäßig bewegt wird, um eine einseitige
|
||||
Belastung zu vermeiden. Folgeschäden bei Nichtbeachtung wie Instabilität
|
||||
schließt KLZ aus.</p>
|
||||
<p>7.11 Rücksendungen von Waren an KLZ, die nicht vorher von KLZ in
|
||||
Textform bestätigt wurden, erfolgen auf alleinige Gefahr des Kunden.</p>
|
||||
<h3 id="gefahrübergang">8 Gefahrübergang</h3>
|
||||
<p>8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
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||||
Verschlechterung der zu liefernden Ware geht grundsätzlich DAP
|
||||
(INCOTERMS® 2020) auf den Kunden über, sofern die Parteien keine
|
||||
anderweitige Vereinbarung in Textform getroffen haben.</p>
|
||||
<p>8.2 Verzögert sich die Versendung bzw. Übergabe der Ware aus Gründen,
|
||||
die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen
|
||||
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
|
||||
Durchführung des ersten Zustellversuchs innerhalb der gewöhnlichen
|
||||
Öffnungszeiten des Kunden durch KLZ auf den Kunden über.</p>
|
||||
<h3 id="eigentumsvorbehalt">9 Eigentumsvorbehalt</h3>
|
||||
<p>9.1 Die jeweils gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
|
||||
Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
|
||||
zwischen dem Kunden und KLZ in dem Eigentum von KLZ (nachfolgend
|
||||
„Vorbehaltsware“). Dabei ist unerheblich, aus welchem Rechtsgrund die
|
||||
Forderungen von KLZ gegen den Kunden bestehen. Erfasst sind insbesondere
|
||||
auch Saldoforderungen aus laufender Rechnung.</p>
|
||||
<p>9.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des
|
||||
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, umzubilden oder
|
||||
weiterzuverarbeiten.</p>
|
||||
<p>9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
|
||||
Kunden erfolgt jedoch stets für KLZ und KLZ erwirbt Eigentum an der
|
||||
neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer
|
||||
einheitlichen Sache verbunden, verarbeitet oder untrennbar vermischt
|
||||
oder vermengt oder in sonstiger Weise verbunden, erwirbt KLZ Miteigentum
|
||||
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
|
||||
anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung,
|
||||
Vermengung oder sonstigen Verbindung. Erfolgt die Vermischung,
|
||||
Vermengung oder sonstige Verbindung dergestalt, dass die Sache des
|
||||
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so willigt der Kunde bereits jetzt
|
||||
dazu ein, KLZ anteiliges Miteigentum an der neuen Sache, in dem
|
||||
Mengenverhältnis der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen, zu
|
||||
übertragen. Für die so entstandenen Sachen gelten die Bestimmungen für
|
||||
Vorbehaltsware.</p>
|
||||
<p>9.4 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für
|
||||
KLZ zu verwahren, pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen
|
||||
Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt
|
||||
seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an KLZ ab;
|
||||
KLZ nimmt die Abtretung an.</p>
|
||||
<p>9.5 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen
|
||||
Geschäftsgang bis zum Eintritt des Verwertungsfalles veräußern.
|
||||
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen hinsichtlich der
|
||||
Vorbehaltsware sind unzulässig. Eingriffe Dritter, wie etwa die Pfändung
|
||||
oder Zwangsvollstreckung, durch welche Rechte von KLZ beeinträchtigt
|
||||
werden, hat der Kunde KLZ unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde
|
||||
hat den Dritten darüber hinaus unverzüglich in Textform darauf
|
||||
hinzuweisen, dass KLZ Eigentümer der Vorbehaltsware ist. Soweit der
|
||||
Dritte nicht in der Lage ist, KLZ die gerichtlichen und
|
||||
außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten,
|
||||
haftet der Kunde für den dadurch entstandenen Ausfall. Weitergehende
|
||||
Ansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.</p>
|
||||
<p>9.6 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
|
||||
Kunde die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen gegen seinen
|
||||
Abnehmer bereits jetzt an KLZ ab; KLZ nimmt die Abtretung an. Gleiches
|
||||
gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware
|
||||
treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B.
|
||||
Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei
|
||||
Verlust oder Zerstörung.</p>
|
||||
<p>9.7 Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit
|
||||
anderen Waren, die KLZ nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit
|
||||
einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so erklärt der
|
||||
Kunde bereits jetzt die Abtretung der Forderung des Kunden gegen seine
|
||||
Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und KLZ vereinbarten
|
||||
Kaufpreises für die Vorbehaltsware; KLZ nimmt die Abtretung an.</p>
|
||||
<p>9.8 Der Kunde wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für KLZ
|
||||
einzuziehen. KLZ bleibt auch weiterhin zur Einziehung der abgetretenen
|
||||
Forderungen berechtigt, wird die abgetretenen Forderungen jedoch nicht
|
||||
selbst einziehen, solange kein Grund nach Ziffer 9.9 vorliegt, der KLZ
|
||||
zum Widerruf der Einziehungsermächtigung berechtigt. Zur Abtretung der
|
||||
Forderung an Dritte, einschließlich Forderungsverkauf an Factoring
|
||||
Banken, ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
|
||||
KLZ berechtigt. KLZ wird die Zustimmung nicht verweigern, sofern eine
|
||||
gleichwertige Sicherheit gestellt wird.</p>
|
||||
<p>9.9 KLZ kann die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und Einziehung
|
||||
widerrufen, sobald sich der Kunde gegenüber KLZ im Zahlungsverzug
|
||||
befindet, oder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
|
||||
über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgewiesen
|
||||
wurde.</p>
|
||||
<p>9.10 Der Kunde hat die eingezogenen Forderungen binnen zehn (10)
|
||||
Werktagen auf ein von KLZ benanntes Konto zu überweisen.</p>
|
||||
<p>9.11 KLZ ist zur Offenlegung der Abtretung berechtigt und kann von
|
||||
dem Kunden verlangen, dass dieser die Abtretung seinen Abnehmern
|
||||
anzeigt. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, KLZ die Namen seiner
|
||||
Abnehmer bekanntzugeben und alle erforderlichen Unterlagen
|
||||
herauszugeben, die für die Einziehung der Forderung durch KLZ selbst
|
||||
erforderlich sind. Auch ist der Kunde ab Verzugseintritt verpflichtet,
|
||||
die Abtretung der Forderung an KLZ seinem Abnehmer gegenüber schriftlich
|
||||
mitzuteilen.</p>
|
||||
<p>9.12 KLZ wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden
|
||||
Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der
|
||||
gesicherten Forderungen um mehr als zehn (10) % übersteigt. Die Auswahl
|
||||
der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei KLZ.</p>
|
||||
<p>9.13 Tritt KLZ bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
|
||||
insbesondere Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist
|
||||
KLZ berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde hat in
|
||||
diesem Fall KLZ alle Informationen und Unterlagen zu übergeben, die
|
||||
erforderlich sind, um die Vorbehaltsware herauszuverlangen und die an
|
||||
KLZ abgetretenen Ansprüche des Kunden gegenüber seinen Abnehmern geltend
|
||||
zu machen, mindestens jedoch eine Aufstellung über die bei dem Kunden
|
||||
oder bei den Abnehmern befindliche Vorbehaltsware, auch soweit sie
|
||||
bereits verarbeitet ist, und eine Aufstellung aller abgetretenen
|
||||
Forderungen nebst Rechnungsgutschriften.</p>
|
||||
<h3 id="höhere-gewalt">10 Höhere Gewalt</h3>
|
||||
<p>10.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder
|
||||
Umstands, welcher eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer
|
||||
vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit die von dem
|
||||
Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (a) dieses Hindernis
|
||||
außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt und (b) es zu dem Zeitpunkt
|
||||
des Vertragsschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und (c)
|
||||
die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in
|
||||
zumutbarer Weise hätte vermieden oder überwunden werden können.</p>
|
||||
<p>10.2 Bei dem Beweis des Gegenteils wird insbesondere, aber nicht
|
||||
abschließend, bei den folgenden Ereignissen ein Fall Höherer Gewalt im
|
||||
Sinne des vorstehenden Absatzes vermutet: Krieg, Terrorakte, Währungs-
|
||||
und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Amtshandlungen,
|
||||
Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, staatliche Ausreise-
|
||||
und Exportverbote oder staatliche Einreise- und Importverbote,
|
||||
Enteignung, Epidemie, Naturkatastrophe, extremes Naturereignis,
|
||||
Explosionen, Feuer, Zerstörung von Ausrüstungen, Demonstrationen oder
|
||||
Versammlungen, Ereignisse, die das Passieren von wichtigen
|
||||
Transportrouten verhindern, allgemeine Arbeitsunruhen, insbesondere
|
||||
Boykott, Streik und Aussperrungen, Energieknappheit oder
|
||||
Beeinträchtigung von Transportmitteln.</p>
|
||||
<p>10.3 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist
|
||||
ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung
|
||||
unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen
|
||||
Verpflichtungen und von jeder Schadensersatzpflicht oder jedem anderen
|
||||
vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung suspendiert, sofern
|
||||
der Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt der anderen Partei
|
||||
unverzüglich mitgeteilt wird. Ist die Auswirkung des geltend gemachten
|
||||
Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben
|
||||
dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die
|
||||
Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert sowie einer
|
||||
angemessenen Anlaufzeit. Dauert das Hindernis oder Ereignis höherer
|
||||
Gewalt bei der betroffenen Partei länger als vier (4) Monate an, ist die
|
||||
andere Partei zur ganzen oder teilweisen außerordentlichen Kündigung
|
||||
bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wechselseitige
|
||||
Schadensersatzansprüche wegen dieser Kündigung bzw. dieses Rücktritts
|
||||
sind ausgeschlossen.</p>
|
||||
<p>10.4 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von KLZ innerhalb
|
||||
einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen einem bei KLZ
|
||||
eingetretenen Ereignis Höherer Gewalt den Vertrag kündigt bzw. von
|
||||
diesem Zurücktritt oder weiterhin auf der Durchführung der Lieferung der
|
||||
Ware besteht.</p>
|
||||
<p>10.5 Sofern sich aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt die
|
||||
wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Lieferung der Ware
|
||||
erheblich verändert oder auf den Betrieb von KLZ erheblich einwirkt,
|
||||
werden die Parteien den zugrundeliegenden Vertrag unter Beachtung von
|
||||
Treu und Glauben angemessen anpassen. Soweit dies wirtschaftlich nicht
|
||||
vertretbar ist, steht KLZ das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten.
|
||||
Will KLZ von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach
|
||||
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses Höherer Gewalt unverzüglich dem
|
||||
Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden
|
||||
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.</p>
|
||||
<h3 id="gewährleistung-und-mängelrüge">11 Gewährleistung und
|
||||
Mängelrüge</h3>
|
||||
<p>11.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
|
||||
der gelieferten Ware von den vereinbarten Spezifikationen, bei
|
||||
unerheblicher Beeinträchtigung der von KLZ vorgegebenen Brauchbarkeit,
|
||||
bei natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung
|
||||
ungeeigneter Betriebsmittel, oder bei Mängeln, die aufgrund besonderer
|
||||
äußerer Einflüsse entstehen, sowie bei nicht reproduzierbaren
|
||||
Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
|
||||
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für
|
||||
diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
|
||||
Mängelansprüche.</p>
|
||||
<p>11.2 Eine Gewährleistungsverpflichtung von KLZ besteht nur, wenn der
|
||||
Kunde den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten fristgerecht
|
||||
nachgekommen ist. Eingehende Waren hat der Kunde unverzüglich auf
|
||||
äußerlich erkennbare Transportschäden und Identität der gelieferten Ware
|
||||
mit der Bestellung zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Mängel sind
|
||||
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen ab
|
||||
Übergabe, sonstige Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer
|
||||
Entdeckung gegenüber KLZ im Rahmen einer Mängelrüge mindestens in
|
||||
Textform geltend zu machen.</p>
|
||||
<p>11.3 Mängelrügen müssen eine genaue Beschreibung der aufgetretenen
|
||||
Mängel, der betroffenen Lieferungen und wenn möglich, auch eine
|
||||
bildhafte Dokumentation des Mangels enthalten. KLZ ist berechtigt,
|
||||
mangelhafte Teile auf eigene Kosten zur Übersendung und Untersuchung
|
||||
anzufordern.</p>
|
||||
<p>11.4 Beim Verlegen von Kabeln in Gräben oder Rohren, bzw. in
|
||||
Bauwerken ist eine ständige Sichtkontrolle durch den Kabelverleger
|
||||
vorzunehmen. Der Kabelverleger hat laufend zu überprüfen, ob
|
||||
Auffälligkeiten zu vermerken sind.</p>
|
||||
<p>11.5 KLZ ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist,
|
||||
anerkannte Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung (Nachbesserung)
|
||||
oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) zu beheben. Der
|
||||
Kunde wird KLZ bei der Beseitigung von Mängeln in zumutbarem Umfang
|
||||
unterstützen.</p>
|
||||
<p>11.6 Die Kosten der Nacherfüllung und Mangeluntersuchung werden bei
|
||||
berechtigten Beanstandungen von KLZ getragen. Dies gilt nicht für
|
||||
Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Waren durch
|
||||
den Kunden an einen anderen als den Ort der gewerblichen Niederlassung
|
||||
des Kunden verbracht worden sind, es sei denn, das Verbringen entspricht
|
||||
dem vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck der gelieferten Ware. Satz
|
||||
1 gilt ebenfalls nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass
|
||||
der Kunde die gelieferte Ware ohne Zustimmung von KLZ verändert hat.</p>
|
||||
<p>11.7 Hat der Kunde die Ware verbaut, obwohl er positive Kenntnis oder
|
||||
grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels hatte, ist KLZ nicht dazu
|
||||
verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten der Ware zu erstatten.</p>
|
||||
<p>11.8 Der Kunde kann erst nach zweimaligem Fehlschlagen der
|
||||
Mängelbeseitigung vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten
|
||||
Kaufpreis angemessen mindern. Bei nur unerheblicher Minderung des Werts
|
||||
oder der Tauglichkeit der gelieferten Waren ist der Rücktritt
|
||||
ausgeschlossen, ebenso wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet
|
||||
oder wenn der Kunde den Mangel zu vertreten hat. Solange der Kunde KLZ
|
||||
gegenüber nicht den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder Schadensersatz
|
||||
wegen Nichterfüllung verlangt hat, ist KLZ auch nach Ablauf der vom
|
||||
Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, der
|
||||
Kunde hat zuvor schriftlich die Ablehnung der Nacherfüllung
|
||||
angezeigt.</p>
|
||||
<p>11.9 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von KLZ, kann der Kunde
|
||||
unter den in Ziffer 12 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz
|
||||
verlangen. Ziffer 12 gilt entsprechend für den Ersatz vergeblicher
|
||||
Aufwendungen, den der Kunde anstelle eines Schadensersatzes statt der
|
||||
Leistung verlangen kann.</p>
|
||||
<p>11.10 Besteht Uneinigkeit zwischen den Parteien in Bezug auf Mängel
|
||||
an den Waren, ist ein Gutachten bei dem VDE-Institut über die streitige
|
||||
Frage einzuholen. Das Ergebnis des Gutachtens des VDE-Instituts ist für
|
||||
die Feststellung der Mangelfreiheit oder eines Mangels maßgebend. KLZ
|
||||
ist nur dann verpflichtet, die Kosten des Gutachtens des VDE-Instituts
|
||||
zu tragen, wenn das Gutachten einen Mangel feststellt.</p>
|
||||
<p>11.11 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden
|
||||
verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang. §§ 438
|
||||
Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon
|
||||
unberührt. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz,
|
||||
grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
|
||||
oder jedweder wesentlicher Vertragspflichtverletzung, zwingender
|
||||
gesetzlicher Haftungsnormen wie denen des ProdHaftG, sowie bei
|
||||
Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie oder dem arglistigen
|
||||
Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über
|
||||
Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.</p>
|
||||
<h3 id="haftung">12 Haftung</h3>
|
||||
<p>12.1 KLZ haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
|
||||
KLZ haftet ferner uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
|
||||
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für arglistiges
|
||||
Verschweigen eines Mangels und Verletzung von garantierten
|
||||
Beschaffenheitsmerkmalen, sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher
|
||||
Vorschriften, wie etwa denen des Produkthaftungsgesetzes.</p>
|
||||
<p>12.2 Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet KLZ
|
||||
im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss für KLZ
|
||||
typischerweise vorhersehbaren Schaden bzw. die typischerweise
|
||||
vorhersehbaren Aufwendungen. Vertragswesentlich sind die
|
||||
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung
|
||||
erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch
|
||||
vertrauen darf. Im Übrigen haftet KLZ bei leichter Fahrlässigkeit nicht
|
||||
auf Schadensersatz.</p>
|
||||
<p>12.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge
|
||||
von Mängeln der gelieferten Waren sind, besteht nur für solche Schäden,
|
||||
die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware
|
||||
typischerweise zu erwarten sind.</p>
|
||||
<p>12.4 Die Haftung entfällt für Schäden, die auf Reparaturen,
|
||||
Änderungen oder anderen Eingriffen oder auf die Verwendung von
|
||||
Nicht-Originalteilen von KLZ im Rahmen der Reparatur oder Änderung bzw.
|
||||
des Eingriffs zurückzuführen sind, die der Kunde ohne Zustimmung von KLZ
|
||||
vorgenommen hat.</p>
|
||||
<p>12.5 Soweit die Haftung von KLZ ausgeschlossen oder beschränkt ist,
|
||||
gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
|
||||
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KLZ.</p>
|
||||
<h3 id="produkthaftung">13 Produkthaftung</h3>
|
||||
<p>13.1 Der Kunde wird die gelieferten Waren ausschließlich
|
||||
vertragsgemäß und entsprechend den verfügbaren Anleitungen von KLZ
|
||||
verwenden, insbesondere wird er vorhandene Warnhinweise über Gefahren
|
||||
bei Gebrauch der gelieferten Waren nicht verändern oder entfernen. Bei
|
||||
Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde KLZ im Innenverhältnis von
|
||||
Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Kunde ist für
|
||||
den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.</p>
|
||||
<p>13.2 Wird KLZ aufgrund eines Produktfehlers zu einem Produktrückruf
|
||||
oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften
|
||||
bei den Maßnahmen mitwirken, die KLZ für erforderlich und zweckmäßig
|
||||
hält. KLZ ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der
|
||||
-warnung zu tragen, es sei denn KLZ ist für den Produktfehler und den
|
||||
eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht
|
||||
verantwortlich.</p>
|
||||
<p>13.3 Der Kunde wird KLZ unverzüglich über ihm bekanntwerdende Risiken
|
||||
bei der Verwendung der gelieferten Ware und mögliche Produktfehler in
|
||||
Textform informieren.</p>
|
||||
<h3 id="exportkontrolle">14 Exportkontrolle</h3>
|
||||
<p>14.1 Lieferungen von Waren von KLZ stehen unter dem Vorbehalt, dass
|
||||
der Vertragserfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder
|
||||
internationalen exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
|
||||
Sofern sich die Durchführung des Vertrages aufgrund von
|
||||
Exportkontrollprüfungen oder Genehmigungsverfahren verzögert, werden
|
||||
Fristen und Lieferzeiten außer Kraft gesetzt. KLZ ist berechtigt, von
|
||||
der Einzelbestellung zurückzutreten und den Liefervertrag fristlos zu
|
||||
kündigen, wenn ein solcher Rücktritt oder eine Kündigung zur Einhaltung
|
||||
nationaler oder internationalen Exportkontrollbestimmung erforderlich
|
||||
ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder anderen
|
||||
Rechten durch den Kunden wegen vorgenannter Kündigung oder Verzögerung
|
||||
ist ausgeschlossen.</p>
|
||||
<p>14.2 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung des nationalen und
|
||||
internationalen Exportkontrollrechts, insbesondere bei Weitergabe der
|
||||
gelieferten Ware an Dritte.</p>
|
||||
<h3 id="urheberrechte-und-datenschutz">15 Urheberrechte und
|
||||
Datenschutz</h3>
|
||||
<p>15.1 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen, Teilen,
|
||||
Schablonen, Berechnungen, Beschreibungen, Mustern und anderen Unterlagen
|
||||
(im Folgenden: „Unterlagen“ genannt) behält sich KLZ seine eigentums-
|
||||
und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die
|
||||
Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KLZ
|
||||
Dritten zugänglich gemacht werden und sind KLZ auf Verlangen
|
||||
unverzüglich zurückzugeben.</p>
|
||||
<p>15.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung von KLZ in Textform ist der Kunde
|
||||
nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu Werbezwecken zu verwenden.</p>
|
||||
<p>15.3 KLZ erhebt und verwendet personenbezogenen Daten ausschließlich
|
||||
gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des
|
||||
Bundesdatenschutzgesetzes.</p>
|
||||
<p>15.4 Personenbezogenen Daten, die für die Begründung, inhaltliche
|
||||
Ausgestaltung, Abwicklung oder Änderung des Vertragsverhältnisses
|
||||
erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur
|
||||
Durchführung des zwischen KLZ und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages
|
||||
verwendet. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses müssen diese Daten
|
||||
im erforderlichen Umfang an Dritte (z.B. Transporteure oder Spediteure)
|
||||
weitergegeben werden. Der Kunde erteilt für die vorbeschriebene
|
||||
Verwendung seiner personenbezogenen Daten hiermit eine entsprechende
|
||||
Einwilligung.</p>
|
||||
<p>15.5 Diese Einwilligungserklärung ist jederzeit -ohne Angabe von
|
||||
Gründen- widerruflich. Der Widerruf ist zu richten an
|
||||
info@klz-cables.com .</p>
|
||||
<p>15.6 Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Kunden
|
||||
für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten
|
||||
Gestaltung der Angebote von KLZ bedarf der gesonderten ausdrücklichen
|
||||
Einwilligung des Kunden.</p>
|
||||
<p>15.7 Auf Anordnung einer zuständigen Stelle darf KLZ im Einzelfall
|
||||
Auskunft über personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Anordnung
|
||||
an die zuständige Stelle erteilen, soweit dies für Zwecke der
|
||||
Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen
|
||||
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder zur Durchsetzung der Rechte
|
||||
am geistigen Eigentum erforderlich ist.</p>
|
||||
<h3 id="geheimhaltung">16 Geheimhaltung</h3>
|
||||
<p>16.1 „Vertrauliche Informationen“ sind (i) alle Informationen, Daten,
|
||||
Zeichnungen, Unterlagen, Materialien, Know-how oder sonstige
|
||||
Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von
|
||||
Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), insbesondere alle Entwürfe, Skizzen,
|
||||
Zeichnungen, technischen Protokolle, Modelle oder elektronische Daten,
|
||||
gleich in welcher Verkörperung, (ii) sowie alle nicht offenkundigen
|
||||
kaufmännischen, betrieblichen oder technischen Informationen oder
|
||||
Gegenstände, gleich in welcher Verkörperung, die dem Kunden im Rahmen
|
||||
der Geschäftsbeziehung mit KLZ offengelegt oder anderweitig bekannt
|
||||
werden, (iii) die entweder direkt als vertraulich gekennzeichnet wurden
|
||||
oder nachträglich schriftlich oder in Textform als vertraulich
|
||||
gekennzeichnet werden. Des Weiteren gelten auch solche Informationen als
|
||||
vertraulich, welche der Natur nach bzw. aus den Umständen heraus oder
|
||||
aus anderen Gründen erkennbar als vertraulich anzusehen sind, soweit die
|
||||
Parteien nichts anderes in Schriftform vereinbart haben.</p>
|
||||
<p>16.2 Vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 16.1 sind jedoch
|
||||
nicht solche Informationen, (i) die der Kunde von öffentlich
|
||||
zugänglichen Quellen bezogen hat und die allgemein bekannt oder auf
|
||||
legalem Wege zugänglich sind und diese Quellen die Informationen
|
||||
ebenfalls auf legalem Wege erlangt haben, (ii) die der Kunde von einem
|
||||
berechtigten Dritten rechtmäßig erhalten hat, (iii) die der Kunde
|
||||
eigenständig entwickelt hat, (iv) die kraft Gesetzes oder aufgrund
|
||||
gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt wurden oder
|
||||
offenzulegen sind. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, KLZ vor
|
||||
einer solchen Offenlegung der Informationen unverzüglich zu informieren
|
||||
und zu versuchen, die Offenlegung zu verhindern, soweit dies mit
|
||||
angemessenen und gesetzlich zulässigen Mitteln möglich ist.</p>
|
||||
<p>16.3 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer in Ziffer
|
||||
16.2 benannten Ausnahmetatbestände trägt diejenige Partei, die sich auf
|
||||
das Vorliegen einer oder mehrerer dieser Ausnahmetatbestände beruft.</p>
|
||||
<p>16.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen
|
||||
strikt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des
|
||||
Vertragszwecks zu verwenden. Die Vertraulichen Informationen dürfen
|
||||
durch den Kunden nur an solche Mitarbeiter oder andere Personen
|
||||
weitergegeben werden, die sie zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend
|
||||
erhalten müssen. Sämtliche Mitarbeiter des Kunden, welche Kenntnis von
|
||||
Vertraulichen Informationen erhalten, müssen durch den Kunden ebenfalls
|
||||
zur Geheimhaltung hinsichtlich der Vertraulichen Informationen
|
||||
verpflichtet sein oder werden. Diese Geheimhaltungspflicht soll auch für
|
||||
die Zeit nach einem etwaigen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem
|
||||
Unternehmen des Kunden für weitere fünf (5) Jahre gelten, soweit dies
|
||||
rechtlich möglich ist.</p>
|
||||
<p>16.5 Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von KLZ
|
||||
und/oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder Beendigung des
|
||||
zugrundeliegenden Vertrage, gleich aus welchem Rechtsgrund, alle unter
|
||||
diese Geheimhaltungsvereinbarung fallenden Vertraulichen Informationen
|
||||
und davon angefertigte Kopien an KLZ herauszugeben oder sachgemäß zu
|
||||
zerstören bzw. sicher und dauerhaft zu löschen und die vollständige
|
||||
Herausgabe, vollständige sachgemäße Zerstörung oder vollständige sichere
|
||||
und dauerhafte Löschung KLZ gegenüber schriftlich zu bestätigen.</p>
|
||||
<p>16.6 Ziffer 16.5 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
|
||||
zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder in
|
||||
automatisierten Back-Up Dateien im Rahmen des ordnungsgemäßen
|
||||
Sicherungsprozesses sicher gespeichert wurden. Für diese Vertraulichen
|
||||
Informationen gelten die Bestimmungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung
|
||||
bis zu ihrer Herausgabe, sicheren und dauerhaften Löschung oder
|
||||
vollständigen sachgemäßen Zerstörung fort.</p>
|
||||
<p>16.7 Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 16 gelten
|
||||
für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des
|
||||
zugrundeliegenden Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, fort.</p>
|
||||
<p>16.8 Für jeden Einzelfall eines Verstoßes des Kunden gegen die
|
||||
Pflichten aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung ist der Kunde zur
|
||||
Zahlung einer Vertragsstrafe an KLZ verpflichtet, deren Höhe in das
|
||||
billige Ermessen von KLZ gestellt wird und im Streitfall durch das
|
||||
zuständige Gericht überprüft werden kann. Durch die Geltendmachung der
|
||||
Vertragsstrafe werden weitergehende Schadensersatzansprüche von KLZ
|
||||
nicht ausgeschlossen.</p>
|
||||
<h3 id="schlussbestimmungen">17 Schlussbestimmungen</h3>
|
||||
<p>17.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Textform.
|
||||
Dies gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses selbst.</p>
|
||||
<p>17.2 Auf Verträge zwischen KLZ und dem Kunden, der Auslegung dieser
|
||||
AVB, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KLZ und dem Kunden
|
||||
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
|
||||
Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Erfüllungsort
|
||||
sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
|
||||
Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen KLZ und dem Kunden ist
|
||||
Stuttgart.</p>
|
||||
<p>17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder
|
||||
undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller
|
||||
sonstigen Bestimmungen dieser AVB im Übrigen nicht berührt. Die
|
||||
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird von den Vertragsparteien
|
||||
einvernehmlich durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, welche dem
|
||||
wirtschaftlichen Erfolg und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren
|
||||
Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt gleichermaßen für den Fall einer
|
||||
Regelungslücke.</p>
|
||||
<p>Stand: April 2026</p>
|
||||
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